Hallo liebe Leser meines Blogs!
In meinem Alltag stoße ich immer wieder auf Begriffe, von
denen ich noch nie etwas gehört habe. Aber das ist auch gut so, denn auf diese
Art und Weise lerne ich immer wieder etwas dazu.
Ein solcher Begriff ist zum Beispiel der Begriff
„Pragmatische Sanktion“. Aber was verbirgt sich dahinter?
Ich habe mich da mal schlau gemacht und bin fündig
geworden.
Die Pragmatische Sanktion ist eine am 19. April 1713 von
Kaiser Karl VI. veröffentlichte Urkunde (Hausgesetz), die die Unteilbarkeit und
Untrennbarkeit aller habsburgischen Erbkönigreiche und Länder festlegte und zu
diesem Zweck eine einheitliche Erbfolgeordnung vorsah.
Die Pragmatische Sanktion stellt eine Abkehr vom
salischen Erbfolgerrecht über die Thronanwärterschaft dar. Man folgte den
Grundsätzen der Linealprimogenitur und der subsidiären weiblichen Erbfolge:
Demnach sollte zunächst der älteste Sohn, nach diesem die
von ihm begründete Linie (angefangen mit seinem ältesten Sohn etc.), danach
alle anderen Linien des Mannesstammes nach demselben Prinzip und zuletzt – nach
vollständigem Aussterben des Hauses im Mannesstamm – auch die weibliche Nachkommenschaft,
angefangen mit der ältesten Tochter des letzten Throninhabers und deren
Nachkommenschaft, thronfolgeberechtigt sein.
Dieser letzte Fall trat schon bald ein, nämlich nach dem
Tode Karls VI. 1740, als dessen erstgeborene Tochter Maria Theresia unter
Berufung auf die Pragmatische Sanktion die Nachfolge in den habsburgischen
Ländern antrat. Die vielfach anzutreffende Behauptung allerdings, Karl VI.
hätte die Pragmatische Sanktion zugunsten seiner Tochter erlassen, kann schon
deshalb nicht richtig sein, weil Maria Theresia erst nachher, nämlich 1717,
geboren wurde. Zudem hatte Karl VI. mit Leopold Johann auch einen männlichen
Nachkommen, der allerdings 1716 als Säugling verstarb. In der weiteren
Entwicklung zeigte sich aber, dass die Erbansprüche der Töchter Josephs I.
durch die Pragmatische Sanktion annulliert wurden.
Gruß Karen
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