Hallo Blogfans!
Hier habe ich mal eine Geschichte aus der Rubrik
„Unnützes Wissen“ gefunden, welche mir sehr gut gefällt und weil sie mir so gut
gefällt, stelle ich sie auch hier ein.
Aber bildet Euch bitte selbst ein Urteil.
Soweit mir bekannt ist stammt dieses Wissen aus einer
Allgemeinden Dienstanweisung der Deutschen Bundespost.
§ 49 ADA: Der Wertsack
Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner
besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern
Wertsack genannt wird, da sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in
den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.
Das ändert nichts an der Tatsache, dass die zur
Bezeichnung des Wertsackes verwendetet Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack
mit Wertbeutelfahne bezeichnet wird und nicht mit Wertsackfahne,
Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne.
Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung eines
Wertsackes herausstellen, dass ein in einem Wertsack versackter Versackbeutel
statt im Wertsack in einen der im
Wertsack versackten Wertbeutel hätte versackt werden
müssen, so ist die in Frage kommende Dienststelle unverzüglich zu
benachrichtigen.
Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zu einem
Beutel, und er ist auch bei der Beutelzählung nicht als Sack, sondern als
Beutel zu zählen.
Bei einem im Ladezettel mit dem Vermerk
"Wertsack" eingetragenen Beutel handelt es sich jedoch nicht um einen
Wertsack, sondern um einen Wertpaketsack, weil ein Wertsack im Ladezettel nicht
als solcher bezeichnet wird, sondern lediglich durch den Vermerk
"versackt" darauf hingewiesen wird, dass es sich bei dem versackten
Wertbeutel um einen Wertsack und nicht um einen ausdrücklich mit
"Wertsack" bezeichneten Wertpaketsack handelt.
Verwechslungen sind insofern im Übrigen ausgeschlossen,
als jeder Postangehörige weiß, dass ein mit "Wertsack" bezeichneter
Beutel kein Wertsack, sondern ein Wertpaketsack ist.
Gruß Karen
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