Montag, 3. Februar 2014

Labello

Hallo liebe Leser meines Blogs!

Jetzt im Winter ist es angebracht seine Lippen besonders intensiv zu pflegen. Viele Menschen benutzen dazu einen Labello Stift.
Ich selber verwende allerdings einen Stift aus unserem Bioladen. ;)
Aber was ist der Labello Fall?
Ich habe mich da mal schlau gemacht und bin fündig geworden.

Bösewicht taucht in einer Drogerie auf und drückt der Kassiererin
etwas in den Rücken. Er macht ihr glaubhaft, dass es sich um eine
Pistole handelt, obwohl er nur einen Labello-Stift in der Hand hat.
Der Räuber wird gefasst, kann aber beweisen, dass er die Kassiererin
nicht mit einer Pistole sondern mit einem Labello-Stift bedroht hat.
Deswegen durfte er nur wegen räuberischer Erpressung und
nicht wegen bewaffneter Erpressung verurteilt werden. Weil ein
harmloser Gegenstand (in diesem Fall der Labello-Stift) keine
Waffe ist, selbst wenn das Opfer Grund hat das anzunehmen.
Das reicht aber nicht aus für die höhere Strafe, entschied der
Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil. Dieser Fall
ging als Labello-Fall in die Rechtsordnung ein.



Gruß Karen

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