Hallo
liebe Leser meines Blogs!
Jetzt
im Winter ist es angebracht seine Lippen besonders intensiv zu pflegen. Viele
Menschen benutzen dazu einen Labello Stift.
Ich
selber verwende allerdings einen Stift aus unserem Bioladen. ;)
Aber
was ist der Labello Fall?
Ich
habe mich da mal schlau gemacht und bin fündig geworden.
Bösewicht
taucht in einer Drogerie auf und drückt der Kassiererin
etwas
in den Rücken. Er macht ihr glaubhaft, dass es sich um eine
Pistole
handelt, obwohl er nur einen Labello-Stift in der Hand hat.
Der
Räuber wird gefasst, kann aber beweisen, dass er die Kassiererin
nicht
mit einer Pistole sondern mit einem Labello-Stift bedroht hat.
Deswegen
durfte er nur wegen räuberischer Erpressung und
nicht
wegen bewaffneter Erpressung verurteilt werden. Weil ein
harmloser
Gegenstand (in diesem Fall der Labello-Stift) keine
Waffe
ist, selbst wenn das Opfer Grund hat das anzunehmen.
Das
reicht aber nicht aus für die höhere Strafe, entschied der
Bundesgerichtshof
in einem Grundsatzurteil. Dieser Fall
ging
als Labello-Fall in die Rechtsordnung ein.
Gruß
Karen
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen