Hallo meine lieben Blogleser!
Heute ist Mittwoch und wir haben einen Wochenteiler und
auch heute serviere ich wieder Senf zum Frühstück.
Ich habe wieder etwas gefunden und wer meinen Senf mag,
der nimmt sich etwas und wer nicht, der lässt ihn halt stehen.
So einfach ist das!
Hier bin ich auf etwas Tolles gestoßen.
In Norwegen sind bald die ersten Tierschutz-Polizisten im
Einsatz. In der Provinz Sör-Tröndelag im Westen des Landes werden künftig drei
Ermittler eingesetzt, die Misshandlungen von Tieren verhindern und aufdecken
sollen, wie die norwegische Regierung mitteilte. Die Tierpolizei soll zunächst
drei Jahre lang getestet werden.
Landwirtschaftsministerin Sylvi Listhaug sagte, es gehe
vor allem um den Schutz von Tieren. Die Initiative könne aber auch
"Verbrechen und Angriffe gegen Menschen" verhindern. Studien hätten
gezeigt, "dass einige der Menschen, die Straftaten und
Ordnungswidrigkeiten gegen Tiere begehen, dasselbe mit Menschen machen".
Tierquälerei wird in Norwegen mit bis zu drei Jahren Haft
bestraft. Im vergangenen Jahr wurden den Behörden 38 Fälle gemeldet, wie der
Rundfunksender NRK berichtete. In Schweden und den Niederlanden sind bereits
Tierpolizisten im Einsatz.
Nun, ich finde das ganz toll, da kann sich die deutsche
Justiz von Norwegen echt eine Scheibe abschneiden. Aber unsere Bundesrepublik
ist ja so selten lernfähig...
Wir bleiben bei den Tieren, aber jetzt wird es GaGa.
Es geht um die Frage: Dürfen die Hähne eines
Hobbyzüchters in der 300-Seelen-Gemeinde Zitz (Potsdam-Mittelmark) höchstens 55
Dezibel laut krähen, oder nicht? Und: darf der Züchter in Zukunft nur noch zwei
Hähne halten, die nur zu bestimmten Zeiten krähen?
Ein Nachbar hatte sich von den bis zu acht Hähnen des
Hofes gestört gefühlt und den Mann verklagt. Der Züchter hatte seine Hähne
bereits gegen eine weniger lebhafte Rasse ausgewechselt und eine elektrische
Vorrichtung installiert, die den Ausgang der Tiere beschränkt. Doch das reichte
dem Kläger nicht.
Wer nun denkt, dass das Amtsgerichts Brandenburg/Havel in
diesem Fall schnell zu einer Lösung kommen könnte, der irrt gewaltig.
Denn statt einer Entscheidung verkündete das Gericht am
Montag einen Beschluss, wonach der Hobbyzüchter nachweisen muss, dass kein
unzumutbarer Lärm von seinen Gockeln ausgeht, sondern, dass die Hahnenschreie
ortsüblich sind. Dazu setzte das Gericht eine Frist von drei Wochen.
Nun, ich kann ja verstehen, dass einem ein zu lauter Hahn
auf die Nerven gehen kann. Aber gehören Hähne nicht zum Landleben???
Gruß Karen
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