Mittwoch, 11. Mai 2016

Senf zum Frühstück, serviert Karen Grace Holmsgaard. :)


Hallo meine lieben Blogleser!

Heute ist Mittwoch und wir haben einen Wochenteiler und auch heute serviere ich wieder Senf zum Frühstück.
Ich habe wieder etwas gefunden und wer meinen Senf mag, der nimmt sich etwas und wer nicht, der lässt ihn halt stehen.

So einfach ist das!

Hier bin ich auf etwas Tolles gestoßen.

In Norwegen sind bald die ersten Tierschutz-Polizisten im Einsatz. In der Provinz Sör-Tröndelag im Westen des Landes werden künftig drei Ermittler eingesetzt, die Misshandlungen von Tieren verhindern und aufdecken sollen, wie die norwegische Regierung mitteilte. Die Tierpolizei soll zunächst drei Jahre lang getestet werden.

Landwirtschaftsministerin Sylvi Listhaug sagte, es gehe vor allem um den Schutz von Tieren. Die Initiative könne aber auch "Verbrechen und Angriffe gegen Menschen" verhindern. Studien hätten gezeigt, "dass einige der Menschen, die Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gegen Tiere begehen, dasselbe mit Menschen machen".

Tierquälerei wird in Norwegen mit bis zu drei Jahren Haft bestraft. Im vergangenen Jahr wurden den Behörden 38 Fälle gemeldet, wie der Rundfunksender NRK berichtete. In Schweden und den Niederlanden sind bereits Tierpolizisten im Einsatz.

Nun, ich finde das ganz toll, da kann sich die deutsche Justiz von Norwegen echt eine Scheibe abschneiden. Aber unsere Bundesrepublik ist ja so selten lernfähig...

Wir bleiben bei den Tieren, aber jetzt wird es GaGa.

Es geht um die Frage: Dürfen die Hähne eines Hobbyzüchters in der 300-Seelen-Gemeinde Zitz (Potsdam-Mittelmark) höchstens 55 Dezibel laut krähen, oder nicht? Und: darf der Züchter in Zukunft nur noch zwei Hähne halten, die nur zu bestimmten Zeiten krähen?
Ein Nachbar hatte sich von den bis zu acht Hähnen des Hofes gestört gefühlt und den Mann verklagt. Der Züchter hatte seine Hähne bereits gegen eine weniger lebhafte Rasse ausgewechselt und eine elektrische Vorrichtung installiert, die den Ausgang der Tiere beschränkt. Doch das reichte dem Kläger nicht.
Wer nun denkt, dass das Amtsgerichts Brandenburg/Havel in diesem Fall schnell zu einer Lösung kommen könnte, der irrt gewaltig.
Denn statt einer Entscheidung verkündete das Gericht am Montag einen Beschluss, wonach der Hobbyzüchter nachweisen muss, dass kein unzumutbarer Lärm von seinen Gockeln ausgeht, sondern, dass die Hahnenschreie ortsüblich sind. Dazu setzte das Gericht eine Frist von drei Wochen.


Nun, ich kann ja verstehen, dass einem ein zu lauter Hahn auf die Nerven gehen kann. Aber gehören Hähne nicht zum Landleben???



Gruß Karen

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