Hallo
liebe Leser meines Blogs!
In
meinem Alltag stoße ich immer wieder auf Begriffe, von denen ich noch nie etwas
gehört habe. Aber das ist auch gut so, denn auf diese Art und Weise lerne ich
immer noch dazu.
Ein
solcher Begriff ist zum Beispiel der Begriff "Klostertod".
Aber
was verbirgt sich dahinter?
Ich habe mich da mal schlau gemacht und bin fündig geworden.
Ich habe mich da mal schlau gemacht und bin fündig geworden.
Ein
juristischer Begriff aus dem Mittelalter. Eine lebende Person wurde bei
Eintritt in ein Kloster für die weltliche Rechtsprechung für tot erklärt. Ihre
Besitztümer gingen daher an die Erben über. Erneuter Erwerb von Vermögen war
nicht möglich.
Gruß
Karen
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