Samstag, 14. März 2015

Tod im Kloster???, fragt sich Karen Grace Holmsgaard

Hallo liebe Leser meines Blogs!

In meinem Alltag stoße ich immer wieder auf Begriffe, von denen ich noch nie etwas gehört habe. Aber das ist auch gut so, denn auf diese Art und Weise lerne ich immer noch dazu.
Ein solcher Begriff ist zum Beispiel der Begriff "Klostertod".
Aber was verbirgt sich dahinter?
Ich habe mich da mal schlau gemacht und bin fündig geworden.

Ein juristischer Begriff aus dem Mittelalter. Eine lebende Person wurde bei Eintritt in ein Kloster für die weltliche Rechtsprechung für tot erklärt. Ihre Besitztümer gingen daher an die Erben über. Erneuter Erwerb von Vermögen war nicht möglich.


Gruß Karen

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