Donnerstag, 21. Mai 2015

Gehen wir ins Gericht, fordert Karen Grace Holmsgaard. ;)

Hallo liebe Leser meines Blogs!

Immer wieder stoße ich in meinem Alltag auf Begriffe, die ich noch nie im Leben gehört habe. Aber ich bin mir sicher, es wird Euch ebenso gehen. Nun, ich bin ja wissbegierig (und manchmal auch neugierig) und so gehe ich unbekannten Begriffen häufig auf den Grund.
Ein solcher Begriff von dem ich rede, ist zum Beispiel der Begriff „Scherbengericht“. Aber was steckt überhaupt dahinter?
Ich habe mich da mal schlau gemacht und bin fündig geworden.

Das „Scherbengericht“ (der Ostrakismos, griech. ὁ ὀστρακισμός; früher war überwiegend die lateinische Form „Ostrazismus“ üblich) war in der griechischen Antike, vor allem in Athen, ein Verfahren, unliebsame und/oder zu mächtige Bürger aus dem politischen Leben der Stadt zu entfernen. Der Begriff ist abgeleitet von Ostrakon (τὸ ὄστρακον), Tonscherbe, da Bruchstücke von Tongefäßen als „Stimmzettel“ verwendet wurden. Die Teilnehmer ritzten in die Scherben Namen von unliebsamen Personen ein; nach der Wahl wurde die meistgenannte Person für zehn Jahre verbannt. Der Verbannte durfte seinen Besitz behalten und war auch sonst nicht vollkommen entrechtet.
Ähnliche Verfahren gab es auch in anderen griechischen Städten; in Syrakus benutzte man statt der Scherben Olivenbaumblätter, weshalb man hier von „Petalismos“ (petalon/πέταλου = Blatt) - der nach Diodor nur fünf Jahre als Verbannungszeitraum umfasste  - sprach.
Im heutigen Sprachgebrauch hat sich Scherbengericht zu einem geflügelten Wort entwickelt, mit dem meist politisch motivierte Aktionen und Methoden bezeichnet werden, mit denen unliebsame oder unbequeme Personen ausgeschaltet werden sollen.



Gruß Karen

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