Hallo liebe Leser meines Blogs!
In meinem Alltag stoße ich immer wieder auf Begriffe, von
denen ich noch nie etwas gehört habe. Aber auf diese Art und Weise kann ich nur
lernen.
Ein solcher Begriff ist zum Beispiel der Begriff „Blockversager“.
Aber was verbirgt sich dahinter?
Ich habe mich da mal schlau gemacht und bin fündig
geworden.
Das erste juristische Staatsexamen besteht aus
schriftlichen Klausuren und einer mündlichen Prüfung. Fällt ein Kandidat durch die schriftlichen Klausuren, hat er im
schriftlichen Prüfungsblock versagt; darf an der mündlichen Prüfung
nicht mehr teilnehmen und wird "Blockversager"
genannt.
Gruß Karen
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